Verpackungsverordnung Drucken E-Mail
Dienstag, den 30. Dezember 2008 um 11:31 Uhr

Nach § 6 der neuen Verpackungsverordnung muss sich ein Hersteller oder Vertreiber, der erstmals mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, in den Verkehr bringt, zwingend ihre Versandverpackungen über ein Duales System lizenzieren lassen. Eine entsprechende Nachweispflicht ist zwingend erforderlich.

Zum 01.01.2009 haben auch wir uns dieser Verpackungsverordnung angeschlossen und einen entsprechenden Vertrag mit einer Entsorgungfirma unterzeichnet.

 

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